Grundsätze der Kinder- und Jugendarbeit
Im Sportverein treffen Kinder und Jugendlichen aus sehr unterschiedlichen sozialen Zusammenhängen aufeinander. Alle sollten die Chance auf eine positive Persönlichkeitsentwicklung haben. Deshalb sind folgende Grundsätze zu beachten:
1. Fairness: Alle Mitglieder der Vereinsjugend haben sich fair zueinander zu verhalten. Vermeintlich Schwächere oder Benachteiligte sind zu unterstützen und die besonderen Fähigkeiten (sportliche und auch persönliche) sind zu fördern. Weiterhin gilt dieser Grundsatz auch im Umgang mit den Mitgliedern des Vereins sowie mit sportlichen Gegnern, Schiedsrichtern und Zuschauern bei sportlichen Wettkämpfen.
2. Respekt: Alle Mitglieder der Vereinsjugend sind gleich! Um den Respekt gegenüber anderen Personen innerhalb der Vereinsjugend sowie im Verein und bei sportlichen Wettkämpfen zu wahren, wird die Sprache Deutsch verwendet. Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts oder unterschiedlicher politischer, konfessioneller oder beruflicher Interessen und insbesondere unterschiedlicher Herkunft (Rassismus) finden nicht statt.
3. Freiheit: Jedes Mitglied hat ein Recht auf freie Meinungsäußerung auf der Grundlage eines respektvollen Umgangs und kann auch frei darüber entscheiden, sich aktiv in der Vereinsjugend zu beteiligen oder nicht.
4. Teamgeist: Besonders in den Mannschaftssportarten aber auch bei den Einzelsportarten ist der Teamgeist besonders zu fördern. Ziel muss sein, dass die Kinder und Jugendlichen den Umgang in einer sozialen Gemeinschaft lernen und selbst diese Gemeinschaft mitgestalten.
5. Spaß: Vor jedem sportlichen Erfolg steht der Spaß an der sportlichen Betätigung.
6. Kindeswohl: Um das Kindeswohl zu schützen hat sich jedes Vereinsmitglied, das Kinder oder Jugendliche betreut, zur Einhaltung des Verhaltenskodexes zum Kindeswohl durch Unterschrift zu verpflichten.